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Notar gibt den Eigentümern von Haus Nr. 9 schriftlich die Bestätigung: "wenn die gesamte Wohnanlage abbrennen würde, haben Sie doch einen Vorteil, weil 1/17 Sondernutzungsrecht von 4.202 qm für Sie in der Teilungserklärung dokumentiert ist". Mit dieser Aussage unterstützt ein Notar, dass Mitglieder der Gemeinschaft gegenüber allen Nachfolgern unwahre Angaben machen dürfen. 

§3 Abs.3 Satz1 WEG besagt, dass Sondereigentum nur eingeräumt wird, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Auf diese Voraussetzungen hat sich die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beziehen. Nach §7 Abs 4 Nr 2 WEG ist einer Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des §3 Abs.3 WEG vorliegen. Ohne wahrheitsschützende Abgeschlossenheitsbescheinigung durfte keine Grundbucheintragung erfolgen, da diese gemäß §7 Abs 4 Nr.2 WEG formelle Eintragungsvoraussetzung ist (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 23.10.2017, 20 W 302/16)

 


 

In den Baumgärten 1-17, 76879 Essingen ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft

Flurstücke 6169 und 6170 wurden lt.

Flurstücke 6169 und 6170 wurden lt.

Grundbuch mit 5337 qm Fläche notariell und Plan Katasteramt zur Bebauung mit je ca.122 qm Wohnfläche (Sondereigentum) und Schenkung an Gemeinde zur Errichtung der Straße an die ersten Mitglieder der Gemeinschaft verkauft.

Käufer Objekt Nr. 1 DHH auf ca.291,46 qm SN -Fläche sind ca.127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 2 DHH auf ca.200,40 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 3 DHH auf ca.200,43 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 4 DHH auf ca.200,43 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut

Käufer Objekt Nr. 5 DHH auf ca.202.40 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 6 DHH auf ca.198,77 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 7 DHH auf ca.196,22 qm SN-Fläche snd ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut

Käufer Objekt Nr. 8 DHH auf ca.327,08 SN-Fläche sind ca. 138 qm beheiztes Sondereigentum erbaut

Käufer Objekt Nr. 9 DHH auf ca.233,65 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut

Käufer Objekt Nr. 10 DHH auf ca.222,90 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 11 DHH auf ca.208,20 qm SN Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 12 DHH auf ca.193,56 qm SN-Fläche sind ca.127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 13 DHH auf ca.271,62 qm SN-Fläche sind ca.127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 14 DHH auf ca.273,82 qm SN-Fläche sind ca.127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 15 DHH auf ca.276,87 qm SN-Fläche sind ca.127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Käufer Objekt Nr. 16 DHH auf ca.254,75 qm SN-Fläche sind ca. 127 qm beheiztes Sondereigentum erbaut.

Versorgungszentrale Gemeinschaft Heizzentrale ca.32,83 qm errichtet auf ??? Sondernutzungsfläche

Käufer Objekt Nr. 17 EFH auf ca.341,91 qm SN-Fläche sind ca.129 qm beheizte Sondereigentum erbaut.

Ohne Vorort Vermessung der Parzellen OHNE GEWÄHR

Sondernutzungs- Bebauungsplan Grundbuch

Sondernutzungs- Bebauungsplan Grundbuch

Teilungserklärung Flurstück 6169 mit 7,86 ar, Flurstück 6170 mit 45,61 ar ergibt gesamt 5.367qm zur Bebauung von 17 x ca. 122 qm = Gesamt ca 2.074 qm beheizte Sondereigentumsfläche und Heizzentrale.

Info lt. Verbrauchsabrechnung soll nur Sondereigentum von 1.978 qm beheizt werden.

Verteilung

Verteilung

Eigentümer Eintragung Wohn-Teilungserklärung 4.202 qm

Gemeinde Geschenk zur Errichtung der Zufahrten zu den einzelnen Parzellen 1.145 qm

Vorteilnahme

Vorteilnahme

2.172 qm beheizte Wohn- Nutzfläche

und die extremen unterschiedlich großen Parzellen von Gesamt 4.127,34 qm auf dem das Sondereigentum errichtet wurde

beeinflussen die angaben in Verbrauchsabrechnung, Energieausweis und den Wert der Immobilie bei Eigentumswechsel oder Vermietung und .

das Finanzamt stellt den Eigentümern Grundsteuer für 4.202 qm in Rechnung.

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